Es ist ein Urteil mit Sprengkraft: Anleger können bei einer Bankpleite nur eine Entschädigung in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung gerichtlich einklagen.

Quelle: Handelsblatt vom 7.12.2010, Was die Einlagensicherung wirklich wert ist

Beim freiwilligen Teil der Einlagensicherung besteht dagegen kein Rechtsanspruch. Im Zweifel muss er eingeklagt werden. Ein brisantes Urteil. Die wohlklingenden Versprechungen könnten sich bei einer staatsweiten Pleitewelle in Schall und Rauch auflösen.