Fast jede Woche kommen neue Hiobsbotschaften aus der Lebensversicherungsbranche. Drohende Schieflagen, gesetzliche Vorgaben, hohe Kosten und Zinsen auf einem historischen Tief machen es der Branche schwer. Millionen Anleger fragen sich, ob ihr Geld in Lebensversicherungen gut aufgehoben ist.
Neues Gesetz verschlechtert die Lage von Kunden
Die Kritik an dem ehemals beliebtesten Anlageprodukt ist berechtigt. Jetzt kündigen? Es kommt darauf an. Ein neues Gesetz verschlechtert die Lage von Kunden. Bei Verträgen, die in wenigen Monaten auslaufen, kann es sich lohnen, den Vertrag vor dem 21. Dezember 2012 zu kündigen.
Die Uhr tickt – 21. Dezember 2012
Die geplante Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 21. Dezember sieht vor, dass die Kunden bei einer Kündigung der Lebensversicherung nicht mehr mit der Hälfte an stillen Reserven beteiligt werden. Es soll zukünftig ein Faktor zur Stabilisierung der Lebensversicherer abgezogen werden. Es gehört nicht viel Fantasie dazu sich vorzustellen, dass für den Kunden weniger übrig bleibt. Leider geht es nicht um Kleckerbeträge.
10.000 Euro weniger?
Von 10.000 Euro weniger bei einer Ablaufleistung von 120.000 Euro ist die Rede. Gerüchte helfen einem nicht weiter. Betroffene sollten sich zügig an ihren Lebensversicherer wenden und eine schriftliche Auskunft einholen.
Faustregel
Wenn der Rückkaufswert mit den aktuellen Bewertungsreserven die Ablaufleistung übersteigt, kann sich eine vorzeitige Kündigung lohnen. Sprechen Sie mit ihrem Berater oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Fakten klären
Falls Sie eine Lebensversicherung besitzen, auf die der geschilderte Sachverhalt zutrifft, verschaffen Sie sich zügig Klarheit beim Versicherer. Liegen die Fakten schriftlich vor, wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Treffen Sie in Ruhe die Entscheidung.