Quellensteuer – Doppelte Besteuerung vermeiden

Sechs Prozent Dividendenrendite

Aktien von ausländischen Dividendenriesen sind begehrt. Nicht selten locken Dividendenrenditen jenseits der sechs Prozent, wie beispielsweise bei ehemaligen Telekommunikationsmonopolisten oder Energieversorgern. Aber auch Qualitätsaktien ausländischer Unternehmen, die nur eine durchschnittliche Dividende ausschütten, werden von Anlegern gerne ins Depot genommen.

Finanzminister greifen deutschen Sparern in die Tasche

Einige Staaten erheben eine Quellensteuer auf Dividenden, die im Ausland ausgeschüttet werden. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ist je nach Land unterschiedlich. Sie beträgt derzeit zwischen null und fünfunddreißig Prozent. Um diesen Prozentsatz verringern sich die Auszahlungen. Eine Belastung, die eine zuvor stattlich erscheinende Dividendenrendite schmälern kann. Als Anleger erhalten Sie zunächst den verringerten Betrag in ihrem Depot gutgeschrieben. Übersteigen diese Erträge in Deutschland den persönlichen Freibetrag, greift die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

15 Prozent Steuerermäßigung

Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit über achtzig Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Demnach sind fünfzehn Prozent der Quellensteuer anrechenbar.

Leider greifen einige Staaten tiefer in die Taschen der Aktionäre. Der Spitzenreiter ist die Schweiz mit 35 Prozent Quellensteuer. Danach kommen

  • Frankreich mit 30 Prozent,
  • Italien mit 27 Prozent,
  • Österreich mit 25 Prozent,
  • Portugal mit 25 Prozent,
  • Spanien mit 21 Prozent.

Aufgrund der höheren Ländersätze entgehen Anlegern zunächst die über den fünfzehn Prozent Quellensteuer (DBA) liegenden Prozentpunkte.

Bürokratie läßt grüßen

Die zu viel gezahlten Steuern auf Dividenden finden leider nur per Antrag an das Finanzamt im jeweiligen Land den Weg zurück zu Ihnen. Hier stößt man je nach Land auf unterschiedliche nationale Bürokratien und Hindernisse. Oft sind entsprechende Formulare nur in der jeweiligen Landessprache zu bekommen. Es müssen Wohnsitzbestätigungen eingeholt und an verschiedene Stellen versandt werden oder es wird eine nationale Steuernummer benötigt. Besitzt ein Anleger Aktien aus verschiedenen Ländern, muss er pro Land einen Antrag stellen. Bürokratie pur.

Lohnt sich der Aufwand?

Die meisten Banken bieten ihren Kunden an, diese Dienstleistung gegen Gebühr zu übernehmen. Da die Bearbeitungsgebühr pro Land fällig wird, muss scharf gerechnet werden. Übersteigen die Kosten den Betrag, der zurückgefordert werden kann, lohnt sich der Aufwand nicht.

Wo lohnt es sich trotz kleiner Anlagesumme?

Wenn der Dividendenfavorit zufällig in einem Land beheimatet ist, wo die Quellensteuer niedrig ist oder nicht anfällt, umso besser. Traditionell investorenfreundlich ist das Vereinigte Königreich Großbritannien. In Australien, Singapur und Südafrika fällt ebenfalls keine Quellensteuer an.

Länder, die sich auf 15 Prozent Quellensteuer beschränken, sind steuerlich attraktiv für Dividendenfans (wegen der Anrechnung in Deutschland). Dazu zählen:

  • Amerika
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Japan
  • Russland

Quellensteuer kann sich ändern

Die Höhe der Quellensteuer ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann sich je nach Land ändern. So haben Anfang 2012 Frankreich, Spanien und Portugal die Quellensteuersätze angehoben. Leere Staatssäckel und politische Begehrlichkeiten sind häufig die Ursache. Bei der Wahl von Dividendenaktien sollte ein Blick auf die politischen und wirtschaftlichen Rahmendaten des Staates geworfen werden.

Dividendenperlen sind attraktiv

Dividendenaktien mit Pfiff lohnen sich. Darauf sollten Sie achten:

  • Konzentrieren Sie sich auf echte Dividendenperlen. Das ist eine besondere Spezies von Dividendenaktien.
  • Neben der Höhe der Dividende gibt es weitere wichtige Kriterien, die geprüft werden sollten.
  • Wenn der Favorit gleichzeitig in einem steuerlich vorteilhaften und stabilen Land beheimatet ist, perfekt!

PS: Die obigen Ausführungen sind rein informativ und ersetzen keine steuerliche Beratung. Konsultieren Sie bei Bedarf Ihren Steuerberater.

2 Kommentare