Wenn Qualitätsaktien fallen

Gegenwind

Die Konsolidierung nimmt ihren Lauf. Die Verschnaufpause verläuft mild vor dem Hintergrund des starken Jahres­auftakts. Ein Grund dafür dürfte die anhaltende Skepsis gegen­über Aktien sein. Ein weiterer die mageren Zins­alternativen.

Wenn es rappelt

Keine Qualitätsaktie ist immun vor Kurskapriolen. Solche Rück­schläge können richtig hart werden, besonders dann, wenn man als „neuer“ Investor keine Zeit hatte, um über die Jahre Gewinnspeck anzusetzen. Dreißig bis vierzig Prozent Verlust vom Allzeithoch sind in Extremphasen möglich. Da bekommen selbst alte Hasen feuchte Hände.

Erst wenn alle schwachen Hände abgeschüttelt wurden (oder ein systembedingtes Risikomanagement Verkäufe erzwingt), setzt die Qualitätsaktie ihren Kurs fort. Voraussetzung: das Geschäfts­modell ist intakt und die Gewinnmaschinerie läuft.

Wir werden gerade Zeuge dieses Spektakels bei R[…]. Die Aktie hat vom Allzeit­hoch in der Spitze bis zu dreißig Prozent verloren. Seit dem Jahrestief konnte sie Boden gutmachen. In der Akkumulationszone um die 64/65 austra­lische Dollar griffen kapitalstarke Investoren zu.

Auch Qualitätsaktien können kräftig fallen

Abbildung: Auch Qualitätsaktien können kräftig fallen…

Gewinnspeck reduziert emotionale Anlageentscheidungen

Der Blick auf den Langfristchart rückt die Kurskapriolen in die richtige Investoren-Perspektive. Der positive Kursverlauf über sieb­zehn Jahre durch mehrere Börsenkrisen hindurch spiegelt das erfolg­­reiche Ge­schäfts­konzept von R[…] wider. Es löst sich nicht von heute auf morgen in Luft auf, nur weil die Aktie von besorgten Anlegern verkauft wird.

Solange die Gewinn-Story intakt ist war es nur eine Kursdelle

Abbildung: Solange die Gewinn-Story intakt ist und die Investoren an Bord bleiben, war es nur eine Kursdelle.

Die Aktie ist nicht in trockenen Tüchern, aber Qualität hat Be­stand. Erste institutionelle Käufe stoppten den Abverkauf. Der nächste Meilenstein wäre eine Kursstabilisierung über den Sommer.

Quelle: Auszug aus den Investment Ideen vom 9. April 2017.